Eine Kampagne, des Internationalen Katholischen Missionswerks missio mit dem Evangelischen Missionswerk in Deutschland (EMW) und dem Deutschen Katholischen Missionsrat (DKMR)


  Hilfe des DKMR im Überblick - Förderprogramme
Förderung deutscher Missionskräfte

Eine der Aufgaben des Missionsrates ist die Förderung von Kleinprojekten deutscher Missionskräfte. Von Beginn an stellte die Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes dafür Zuwendungen für deren kulturelle Auslandsarbeit zur Verfügung. Von zunächst 200 und 350 Tsd. DM wurden diese Mittel ab 1961 auf 2,3 Mio. DM aufgestockt und erreichten 1962 mit 2,9 Mio. DM einen Höchststand. Während die durchschnittliche Fördersumme in den 80ger und 90ger Jahren zwischen 1,5 und 1,8 Mio. DM schwankte, sank sie ab 1998 unter 1 Mio. und erreichte im Jahr 2003 den absoluten Tiefststand mit nur noch 249 Tsd. EURO. Aufgrund der gestiegenen Anzahl von Projektanträgen bewilligt die Deutsche Bischofskonferenz seit 1970 zusätzliche Haushaltsmittel, seit 1977 jährlich 1 Mio DM, für die Förderung von Kleinprojekten. Darüber hinaus vergibt der DKMR aus kirchlichen Haushaltsmitteln Reisekosten- und Altersversorgungszuschüsse für deutsche Missionskräfte sowie Beihilfen aus einem Härtefond für unversorgte Missionsschwestern und Missionare. Für diese Aufgaben standen 1990 insgesamt 9,6 Mio. DM, 2002 immerhin noch 3,2 Mio. EURO (6.400.000 DM) zur Verfügung.

Als Missionskräfte gelten deutsche Mitglieder geistlicher Gemeinschaften mit Sitz in Deutschland, die in Afrika, Asien, Ozeanien, Westaustralien, Lateinamerika sowie in Mittel- und Osteuropa im missionarischen Dienst für einen längeren Zeitraum (in der Regel mindestens für drei Jahre) tätig sind. Gleichgestellt sind Missionskräfte mit deutscher Staatsangehörigkeit, deren Zentrale außerhalb Deutschlands ihren Sitz hat, und deutsche Missionskräfte, die die Staatsangehörigkeit des Einsatzlandes angenommen haben, sowie deutsche Laien-Missionskräfte, die im direkten Dienst einer geistlichen Gemeinschaft oder Diözese stehen, ebenso deutsche Fidei-Donum-Priester, die in einem deutschen Bistum oder in einem Bistum des Einsatzlandes inkardiniert sind.

Folgende Förderungen sind möglich:

1. Erstausreise-Beihilfe
2. Reisekosten-Beihilfe
3. Projektförderung
4. Altersversorgung
5. Härtefallregelungen
6. Studienwochen für Urlaubermissionare
7. Kindergeld für Laienmissionare und Entwicklungshelfer

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