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Hilfe
des DKMR im Überblick - Förderprogramme |
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Förderung
deutscher Missionskräfte
Eine der Aufgaben des Missionsrates
ist die Förderung von Kleinprojekten deutscher Missionskräfte.
Von Beginn an stellte die Kulturabteilung des Auswärtigen
Amtes dafür Zuwendungen für deren kulturelle Auslandsarbeit
zur Verfügung. Von
zunächst 200 und 350 Tsd. DM wurden diese Mittel ab 1961 auf
2,3 Mio. DM aufgestockt und erreichten 1962 mit 2,9 Mio. DM
einen Höchststand. Während die durchschnittliche Fördersumme
in den 80ger und 90ger Jahren zwischen 1,5 und 1,8 Mio. DM
schwankte, sank sie ab 1998 unter 1 Mio. und erreichte im
Jahr 2003 den absoluten Tiefststand mit nur noch 249 Tsd.
EURO. Aufgrund der gestiegenen Anzahl von Projektanträgen
bewilligt die Deutsche Bischofskonferenz seit 1970 zusätzliche
Haushaltsmittel, seit 1977 jährlich 1 Mio DM, für die Förderung
von Kleinprojekten. Darüber hinaus vergibt der DKMR aus kirchlichen
Haushaltsmitteln Reisekosten- und Altersversorgungszuschüsse
für deutsche Missionskräfte sowie Beihilfen aus einem Härtefond
für unversorgte Missionsschwestern und Missionare. Für diese
Aufgaben standen 1990 insgesamt 9,6 Mio. DM, 2002 immerhin
noch 3,2 Mio. EURO (6.400.000 DM) zur Verfügung.
Als Missionskräfte gelten deutsche Mitglieder geistlicher
Gemeinschaften mit Sitz in Deutschland, die in Afrika, Asien,
Ozeanien, Westaustralien, Lateinamerika sowie in Mittel- und
Osteuropa im missionarischen Dienst für einen längeren Zeitraum
(in der Regel mindestens für drei Jahre) tätig sind. Gleichgestellt
sind Missionskräfte mit deutscher Staatsangehörigkeit, deren
Zentrale außerhalb Deutschlands ihren Sitz hat, und deutsche
Missionskräfte, die die Staatsangehörigkeit des Einsatzlandes
angenommen haben, sowie deutsche Laien-Missionskräfte, die
im direkten Dienst einer geistlichen Gemeinschaft oder Diözese
stehen, ebenso deutsche Fidei-Donum-Priester, die in einem
deutschen Bistum oder in einem Bistum des Einsatzlandes inkardiniert
sind.
Folgende Förderungen sind möglich:
1.
Erstausreise-Beihilfe
2.
Reisekosten-Beihilfe
3.
Projektförderung
4.
Altersversorgung
5.
Härtefallregelungen
6.
Studienwochen für Urlaubermissionare
7.
Kindergeld für Laienmissionare und Entwicklungshelfer
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